
Die MIT ist die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU NRW und versteht sich als Brücke zwischen der Politik und dem Mittelstand. Sie ist eine Vereinigung der CDU, die sich ordnungspolitische Ziele gesetzt hat, die geprägt sind von Eigenverantwortung, Freiheit des Wettbewerbs und der Förderung gesellschaftlicher Verantwortung in der Wirtschaft statt immer neuer staatlicher Regulierung. Erklärtes Ziel der MIT ist es, nach innen und außen als marktwirtschaftliches Gewissen der Union und als Reformmotor zu wirken.
Die MIT hat in Nordrhein-Westfalen fast 10.000 Mitglieder. Diese sind zu etwa 60% auch Mitglieder der CDU. Für die Mitgliedschaft ist dies aber nicht zwingend erforderlich. Ein großer Teil der Mitglieder sind selbstständige Unternehmer, Handwerker und Freiberufler, aber auch zunehmend angestelltes Management, Studenten, Beamte, Angestellte und Arbeiter. Jeder, der die Grundüberzeugungen der MIT teilt, ist herzlich willkommen.
Grundlegende Ziele der MIT sind:
Die MIT gibt Mittelständlern die Möglichkeit, an der politischen Willensbildung der Partei mitzuwirken. Die Mitglieder teilen ordnungspolitische Grundüberzeugungen und versuchen, diese in der Politik zu verankern. Die Landes, Bezirks-, Kreis- und Stadtverbände organisieren Informations- und Diskussionsveranstaltungen zu mittelstandsrelevanten Themen, die in der Regel für die Mitglieder kostenfrei sind. Des Weiteren finden auf Kreis- und Stadtverbandsebene gesellschaftliche Veranstaltungen statt, sodass sich zahlreiche Möglichkeiten ergeben, Kontakte auf regionaler Ebene zu knüpfen.
Die MIT ist Teil der CDU. Sie beeinflusst allerdings innerhalb der CDU und auch in der Öffentlichkeit den politischen Meinungsbildungsprozess. Wir fühlen uns den Grundsätzen der Christlich Demokratischen Union verpflichtet. Dort, wo wir die Politik der CDU - gemessen an unseren Vorstellungen der sozialen Marktwirtschaft – für falsch halten, üben wir aber auch konstruktive Kritik.
Die MIT ist sowohl in der lokalen Ebene als auch im Bundesland und bundesweit organisiert. Wir wollen im Gemeinde- und Stadtrat ebenso wie in den Länderparlamenten und im Bundestag aber auch im Europaparlament für unsere Vorstellungen werben und diese durchsetzen. Wir glauben, dass mehr unternehmerisch denkende Menschen Politik machen und sich auf Ihrer jeweiligen Ebene für das Gemeinwohl einsetzen sollten.
Werne/Kreis Unna. Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung des Kreises Unna (MIT) hatte in ihrer letzten Vorstandssitzung den Bürgermeister der Stadt Lüdinghausen zu Gast. Richard Borgmann ist Sprecher der 60 Städte und Gemeinden, die gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG 2011) Verfassungsbeschwerde eingelegt haben.
Die heimischen Mittelständler wollten sich ein eigenes Bild über die Auswirkungen des neuen Gesetzes machen und hatten deshalb den Verwaltungschef aus dem Münsterland als kompetenten Gesprächspartner eingeladen. An der Gesprächsrunde nahmen ebenfalls die CDU-Landtagskandidaten Ina Scharrenbach und Michael Zawisch teil. „Ich freue mich, dass sich unsere Kandidaten trotz der zahlreichen Termine im Wahlkampf für diesen Abend Zeit genommen haben. Schließlich hat das Gesetz unmittelbare Auswirkungen auf die finanzielle Ausstattung auch der Städte und Gemeinden hier im Kreis Unna“, sagt Frank Murmann, Kreisvorsitzender der MIT.
Das GFG 2011 regelt die Verteilung der Zuweisungen des Landes NRW aus Einkommen-, Körperschafts- und Umsatzsteuer an die Städte und Gemeinden vollkommen neu. Die klagenden Städte sind der Meinung, dass es zukünftig ungerechter zugeht und sehen sich in ihrem Recht auf Selbstverwaltung beschnitten. Richard Borgmann führte aus, dass die dem Gesetz zugrunde liegende Regressionsanalyse gravierende methodische Fehler enthalte und zu einer massiven Fehlverteilung der Finanzausgleichsmasse führen wird. Des Weiteren sei eine strukturelle Unterfinanzierung zu erwarten, die die Einnahmesituation der Kommunen weiter verschlechtere und sie dadurch in ihrer Handlungsfähigkeit einschränke. Das Gesetz soll am 18. Mai 2012 verkündet werden. Die MIT des Kreises Unna wird eine abschließende Position in der nächsten Sitzung erarbeiten.
Einstimmig beschlossen wurde hingegen ein Antrag an den CDU-Kreisverband. Die Bundesregierung hat entschieden, die Aufbewahrungsfristen im Steuer-, Sozial- und Handelsrecht auf fünf Jahre zu begrenzen. Zur Umsetzung dieser Regelung ist jedoch die Zustimmung der Bundesländer erforderlich. Die Mittelstandsvereinigung fordert mit dem Antrag den CDU-Kreisverband auf, die Landesregierung zu ersuchen, im Bundesrat für diese Neuregelung zu stimmen. Dazu MIT-Chef Murmann: „Die Begrenzung der Aufbewahrungsfristen ist ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau, für den die Mittelstandsvereinigung seit jeher vehement eintritt. Vor allem Klein- und Mittelbetriebe werden durch zahlreiche Nachweis- und Aufzeichnungspflichten finanziell belastet. Deshalb begrüßen wir diesen ersten Schritt und hoffen, dass weitere folgen“.